Frage 16

 

 

Die ECE Prüfnorm 44 und die neue I-Size (seit Juli 2013)

 

Jedes Kinderrückhaltesystem hat ein Etikett (meist orange) oder eine Prüfplakette. Auf dieser findet sich immer ein "E" im Kreis, gefolgt von einer Zahl. Unter dem Kreis steht eine Zahlenkombination. Die ersten beiden Ziffern sind entscheidend. "03" steht für ECE R 44-03 oder "02" für ECE R 44-02." Seit dem 8. April 2008 dürfen auch nur noch Systeme verwendet werden, die nach ECE 44-03 bzw. 44-04 zugelassen wurden.

Aktuelle Modelle entsprechen der Prüfnorm ECE 44-04. Diese Version der ECE Norm trat im Juni 2005 mit einer 2-jährigen Übergangsfrist in Kraft. Sie beinhaltet jedoch nur für den Hersteller des Systems Änderungen im Zulassungsverfahren - aber keine Veränderungen der eigentlichen Prüfvorschriften, so dass ein nach ECE 44-03 geprüfter Sitz genauso sicher wie ein nach ECE 44-04 zugelassenes Modell sein kann. Spätestens mit Einführung der ECE 44-04 im Jahr 2005 haben allerdings viele Hersteller an der Verbesserung des Seitenschutzes gearbeitet. Leider gibt es aber nach wie vor beim gesetzlichen Prüfverfahren keinen "Seitenschutztest". Somit können durchaus Systeme ohne Seitenschutz angeboten werden.

 

Erläuterung des ECE 44-Labels

 

Universal = Aussage nach welcher Kategorie der Kindersitz zugelassen ist.

9 - 18 kg = zugelassen für dieses Körpergewicht

E = Europäisches Prüfzeichen
1 = Kennzahl des Landes, in welchem der Sitz zugelassen wurde (1 für Deutschland, 2 für Frankreich, 3 für Italien, 4 für Niederlande, usw.)

04 = Version der Zulassung. Die beiden ersten Ziffern der Zahlenfolge zeigen, nach welcher Version der ECE R 44 der Kindersitz zugelassen ist (in diesem Fall ECE R 44-04.)

Fa. XYZ = Name des Herstellers (dieser muss nicht zwingend angegeben sein)

Kinderrückhaltesysteme, die noch nach ECE 44-02 oder 44-01 zugelassen sind, bieten keinen adäquaten Schutz mehr und dürfen seit dem 8. April 2008 nicht mehr benutzt werden.

Systeme nach ECE 44-03 sind derzeit (Stand: September 2012) weiterhin zulässig, wobei ein solcher Kindersitz im Extremfall bereits 17 Jahre als ist und deshalb dringend ausgetauscht werden sollte.

 

 

I-Size

 

Für viel Verwirrung sorgt die neue I-Size Prüfnorm, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Diese Norm gilt in der ersten Umsetzungsphase nur für Isofix Systeme mit eigenen Gurtsystem für Kinder von Geburt bis ca. 3 bis 4 Jahren.Die Kindersitzhersteller haben nun die Möglichkeit, ihre Systeme nach der neuen I-Size Norm nach ECE R 129 zuzulassen.

I-Size wird die ECE Prüfnorm in den nächsten Jahren nicht ersetzen sondern parallel zu dieser gültig sein. Alle bisherigen Kindersitze (von der Babyschale bis zur einfachen Sitzerhöhung nach ECE 44-03 oder 44-04) dürfen weiter verwendet werden. Und es wird weiterhin Systeme geben, die nach der ECE Norm 44-04 zugelassen werden. Es müssen also weder ein neuer Kindersitz noch ein neues Auto angeschafft werden.

 

  • Die ECE 44 Prüfnorm teilt Kinderrückhalteeinrichtungen in verschiedene Gewichtsgruppen ein; dagegen erfolgt bei I-Size die Einteilung nach Alter und Größe des Kindes.
  • Weiterhin sieht eine Zulassung nach I-Size verbindlich einen Seitencrashtest vor, den es im ECE Prüfverfahren nicht gibt.
  • Ebenso schreibt die I-Size vor, dass Kinder bis mind. 15 Monate rückwärts gerichtet, befördert werden müssen. Dies ist die folgerichtige Konsequenz aus der Tatsache, dass (im Gegensatz zu skandinavischen Ländern) viele Babys zu früh aus der Babschale in einen vorwärts gerichteten Kindersitz umgesetzt werden.
  • In der Zukunft wird es Fahrzeuge geben, die "I-Size ready" sind. Dieses Zertifikat garantiert dann, dass ein nach I-Size zugelassener Kindersitz auch tatsächlich kompatibel mit diesem Auto ist. Fehlerhafte Anwendungen werden dadurch minimiert.
  • Die unter ECE 44 verwendeten P-Dummies werden durch die "sensibleren" Q-Dummies ersetzt.

Seit Juli 2013 können Pkw Herstellern ein Neufahrzeug, für das die Homologation beantragt wird, auch "I-Size ready" machen

 

 

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