Pocketbike
114 cm x 36 cm x 59 cm – das sind in etwa die Maße eines durchschnittlichen Pocketbikes. Versehen mit einer Motorleistung bis 16 PS, 35 - 49 ccm Hubraum und über 100 Stundenkilometer schnell und dabei nur 15 bis 25 kg schwer, sind diese Pocketbikes vor allem bei Jugendlichen und sogar Kindern derzeit sehr beliebt.
Nichts desto Trotz: Sie sind sehr gefährliche Fahrzeuge - und sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, auch absolut illegal. Der Verkauf an sich ist nicht strafbar, die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr dagegen schon.
Öffentlicher Straßenverkehr
Der Begriff "öffentlicher Straßenverkehr" ist sehr eng gefasst. Natürlich gehört der Parkplatz vom Einkaufszentrum – auch am Wochenende, wenn der Markt geschlossen
ist, zum öffentlichen Verkehrsraum, ebenso jeder Geh- oder Radweg, genauso Wald- oder Forstwege, die an sich durch Beschilderung für verschiedene Verkehrsarten gesperrt sind. Parkhäuser,
Parkplätze, ein Tankstellengelände und in der Regel sogar Schulhöfe sind öffentlicher bzw. tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum.
Fahrzeugbeherrschung ist nahezu unmöglich
Ungeachtet der rechtlichen Konsequenzen, gefährden sich die Benutzer in völlig fahrlässiger Weise selbst. Gleichgewicht halten, die gesamte Fahrstabilität, die
Bremswirkung sind völlig unzureichend. Dazu kommt, dass diese kleinen Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern sehr leicht übersehen werden.
Aufgrund der Fahreigenschaften und ihrer Motorleistung unterliegen Pocketbikes folglich dem Fahrerlaubnisrecht. Genau wie für das "richtige große" Motorrad wird i.d.R. die Fahrerlaubnisklasse A verlangt. Da die amtliche Zulassung nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich ist, kann folglich weder ein Kennzeichen zugeteilt noch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Rechtsfolgen:
Und was vielen überhaupt nicht bewusst ist. Alle, im Zusammenhang mit dem illegalen Betrieb des Pocketbikes verursachten Sach- oder Personenschäden, müssen vom Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigen vollständig reguliert werden, da kein Versicherungsschutz besteht.
Das Fazit kann also nur lauten: Finger weg von diesen überaus gefährlichen Fahrzeugen!