Vorfahrtsregeln

 

Abgesenkter Bordstein

Bei den in den beiden Bildern gezeigten Straßen handelt es sich um ganz "normale Straßen". Die eine Straße mündet über einen sog. "abgesenkten Randstein" in die andere. Eine Beschilderung hinsichtlich der Vorfahrt gibt es nicht. Trotzdem gilt hier nicht die Regel "Rechts vor Links".

Wer nämlich über einen abgesenkten Randstein auf eine andere Straße einfahren will, hat keine Vorfahrt. Er hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 10 StVO).

 

Die "Spielstraße"

Dieser Begriff hat sich zwar eingebürgert, gemeint im rechtlichen Sinne ist jedoch der verkehrsberuhigte Bereich. Dies ist auch die amtliche Bezeichnung.

 

Sobald Zeichen 325.1 passiert wurde befindet man sich im verkehrsberuhigten Bereich und folgende Regeln sind zu beachten:

  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) einhalten.
  • Parken nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen – (außerhalb dieser Flächen darf zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen gehalten werden).
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.

Das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs wird durch Zeichen 325,2 angezeigt und oftmals mündet ein als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichneter Straßenabschnitt auf eine andere Straße: Wie schon beim abgesenkten Randstein gilt auch hier:

Wer den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hat keine Vorfahrt (geregelt in § 10 StVO).


Zeichen 325.2 muss nach der Rechtsprechung auch nicht unmittelbar an der Einmündung stehen, sondern kann je nach Bebauung bis zu 30 Metern davor aufgestellt sein. Trotzdem gilt die Wartepflicht des ausfahrenden Fahrzeugführers.

Treffen innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs zwei Straßen aufeinander so gilt zwischen diesen beiden dann wiederum die Regel "Rechts vor Links".