Helmpflicht bei Quad / Trike

Müssen die Fahrer/Beifahrer von Quads oder Trikes einen Helm tragen?

 

Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Fassung des § 21a StVO. Der Absatz 2 lautet wie folgt:
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Hiermit wird festgelegt, dass kein Fahrer- oder Mitfahrer eines der o.g. Kraftfahrzeuge "ungeschützt" fährt. Sind also für das betreffende Kfz Gurte vorgeschrieben und sind diese angelegt, muss kein Helm getragen werden.
Hat das Kfz keine Gurte so besteht eine Helmpflicht.

Seit dem 01.01.2006 muss ein Helm zudem auch geeignet sein, dies bedeutet, er muss nach der ECE Regelung Nr. 22 amtlich geprüft und zugelassen sein. Nach der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19.03.1990 war bislang die ausnahmsweise Verwendung von "nicht amtlich genehmigten Kraftrad-Schutzhelmen" erlaubt. Diese Verordnung wurde aufgehoben. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

 

Für jeden verantwortungsvollen Fahrer / Mitfahrer sollte allerdings das Tragen des geeigneten Schutzhelmes eine Selbstverständlichkeit sein.