Frage 13

 

Weil mein Auto keine Kopftstützen hat, ragt der Kopf meines Kindes über die Lehne. Kann ich auf die Sitzerhöhung verzichten?

 

Auch wenn das Auto keine Kopfstützen hat und der Kopf des auf einer Sitzerhöhung sitzenden Kindes über die Rückenlehne heraus ragt darf nicht auf das Rückhaltesystem verzichtet werden, dies ist gesetzlich einwandfrei geregelt. Der Autogurt würde ohne die Sitzerhöhung, die den ordnungsgemäßen Gurtverlauf gewährleistet, sehr ungünstig und gefährlich über den Hals und auf jeden Fall über den Bauchbereich laufen.Sitzerhöhungen mit mitwachsender Rückenlehne lösen das Problem und bieten zudem noch einen Seitenschutz.

 

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