Frage 16

 

 

I-Size ECE R129 löst die Prüfnorm ECE 44/04 endgültig ab

 

 

Seit September 2023 dürfen keine Kindersitze mehr, die nach ECE R 44/04 zugelassen wurden  verkauft werden. Der Abverkauf von Lagerware ist bis September 2024 aber trotzdem noch erlaubt.

Kinderrückhaltesysteme die nach der neuen Prüfnorm ECE R 129 (I-Size) zugelassen werden, haben aber auch wie bisher ein Etikett (meist orange) oder eine Prüfplakette.

 

 

 

 

 

I-Size

 

Für viel Verwirrung sorgt die neue I-Size Prüfnorm, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Diese Norm galt in der ersten Umsetzungsphase nur für Isofix Systeme mit eigenen Gurtsystem für Kinder von Geburt bis ca. 3 bis 4 Jahren.Die Kindersitzhersteller hatten nun die Möglichkeit, ihre Systeme nach der neuen I-Size Norm nach ECE R 129 zuzulassen.

I-Size hat nun die ECE Prüfnorm entgültig ersetzt. Alle bisherigen Kindersitze (von der Babyschale bis zur einfachen Sitzerhöhung nach ECE 44-03 oder 44-04) dürfen zwar weiter verwendet, aber weder produziert noch im Handel (ab Sept. 2024) verkauft werden. 

  

  • Die ECE 44 Prüfnorm teilte Kinderrückhalteeinrichtungen in verschiedene Gewichtsgruppen ein; dagegen erfolgt bei I-Size die Einteilung nach Alter und Größe des Kindes.
  • Die Zulassung sieht nach I-Size verbindlich einen Seitencrashtest vor, den es im ECE Prüfverfahren nicht gab.
  • Ebenso schreibt die I-Size vor, dass Kinder bis mind. 15 Monate rückwärts gerichtet, befördert werden müssen. Dies ist die folgenrichtige Konsequenz aus der Tatsache, dass (im Gegensatz zu skandinavischen Ländern) viele Babys zu früh aus der Babschale in einen vorwärts gerichteten Kindersitz umgesetzt werden.
  • Mitlerweile gibt es Fahrzeuge, die "I-Size ready" sind. Dieses Zertifikat garantiert dann, dass ein nach I-Size zugelassener Kindersitz auch tatsächlich kompatibel mit diesem Auto ist. Fehlerhafte Anwendungen werden dadurch minimiert.
  • Die unter ECE 44 verwendeten P-Dummies wurden durch die "sensibleren" Q-Dummies ersetzt.

Seit Juli 2013 können Pkw Herstellern ein Neufahrzeug, für das die Homologation beantragt wird, auch "I-Size ready" machen

 

 

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