Frage 21

Dürfen Kindersitze im Flugzeug benutzt werden?

 

Nur wenige Modelle haben überhaupt die Zulassung und dann nur für bestimmte Fluggesellschaften: In jedem Fall sollten Sie sich rechtzeitig mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung setzen.

 

 
ACHTUNG:

Infolge einer Änderung der Bestimmungen (Rundschreiben des Luftfahrbundesamtes 14/2008 vom 11.07.2008 an alle deutschen Luftfahrunternehmen ist es möglich auch Autokindersitze, die nicht über die o.a. TÜV Plakette verfügen, zu verwenden. Die Systeme müssen allerdings nach bestimmten Normen, darunter auch die ECE R 129, ECE 44-03 bzw. 44-04 zugelassen sein.
Das Schloss von Flugzeuggurten unterscheidet sich allerdings erheblich von Gurtschlössern im Auto. Es muss gewährleistet sein, dass sich der Kindersitz sicher befestigen lässt. Trägt der Kindersitz das "use for aircraft" Siegel, ist die Befestigung geprüft und möglich.

Die Verwendung im Flugzeug ist weiterhin an verschiedene Bedingungen gekoppelt, beispielsweise muss das System auch im Kraftfahrzeug für die Verwendung mit einem Beckengurt zugelassen sein, wenn es im Flugzeug mit einem Beckengurt genutzt werden soll.

Beim TÜV Rheinland finden Sie eine Liste der zertifizierten Kindersitze und der Fluggesellschaften, bei denen diese Sitze genutzt werden können. Weitere Antworten zur Beförderung von Kindern im Flugzeug finden Sie beim TÜV Rheinland unter den FAQ's.

Aufgrund der unterschiedlichen Gurtsysteme, Beschaffenheit der Flugzeugsitze und deren Breite muss unbedingt zuvor die Fluggesellschaft befragt werden.

Neben den Autositzen die für die Nutzung im Flugzeug zugelassen sind, finden Sie bei www.cares.eu ein weiteres Sicherungssystem. Dieses Hosenträgersystem ist sicherlich deutlich besser geeignet als der sonst übliche Loop-Belt.
Unbedingt vorher mit der Fluggesellschaft abkären, ob dieses Gurtsystem auch akzeptiert wird.

 

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Dieser Aufkleber kennzeichnet einen Kindersitz der im Fleugzeug verwendet werden darf.