Frage 3

 

Worauf muss beim Kauf eines Kindersitzes achten?

 

Seit dem 01.09.2023 gilt ein Verkaufsverbot für Kindersitze der UN ECE Reg. 44. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist die den Herstellern erlaubt, bis zum September 2024 Lagerbestände noch abzuverkaufen. Die Verwendung von Kindersitzen nach den alten Normen ECE 44/03 und 44/04 bleibt weiterhin erlaubt. 

 

Nachdem die alte ECE 44 Norm die Kindersitze nach Gewichtsgruppen einteilte, erfolgt die Einteilung bei Kindersitzten mit der neuen UN ECE Reg. 129 Zulassung nach der Körpergröße und genau diese Angabe finden Sie auch auf dem Prüfetikett (Frage 16).


Der Kindersitz muss in Ihr Fahrzeug passen. Darum unbedingt vorher ausprobieren. Gegebenenfalls muss die dem Kindersitz beigelegte Fahrzeugtypenliste beachtet werden.

 

In Neufahrzeugen (ab 2014) können verschiedene Sitzplätze als "I-Size Ready" gekennzeichnet sein. Damit ist die unbedingte Kompatibilität zwischen einem "I-Size" Kindersitz und dem Fahrzeug gewährleistet.

 

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