Frage 11

 

Wann dürfen Kinder eine einfache Sitzerhöhung benutzen? 

 

Nach der UN ECE R 44 dürfen Kindersitzerhöhungen erst dann verwendet werden, wenn das Kind mindestens 15 Kilogramm wiegt. Die i-Size-Norm (UN ECE Reg. 129) verlangt hingegen eine Mindestgröße von 1,25 Metern und ein Mindestgewicht von 22 Kilogramm.

 

Ob einfachste Sitzerhöhung oder komplettes System mit Rückenlehne – die Verwendung erfolgt zusammen mit dem Fahrzeugdreipunktgurt.

Einfache Sitzerhöungen bieten keinen Seitenschutz, haben oftmals keine Führungen für den unteren Gurt und natürlich auch keine Führung für den Diagonalgurt. Schläft das Kind ein und kippt zur Seite, rutscht es meist auch aus dem oberen Gurt heraus.

Ganz besonders für kleine Kinder (ab 15 kg - nach dem Ausstieg aus dem Vorgängersystem) sind Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne zwar rechtlich zulässig aber nicht zu empfehlen.

Und wenn schon eine Sitzerhöhung, dann eine mit ausgeprägten seitlichen Führungshörnern. Nur dann ist gewährleistet, dass die Erhöhung nicht unter dem Po des Kindes nach vorne wegrutscht..

Aber trotz Sitzerhöhung kann der Schultergurt des Fahrzeugs zu dicht am Hals Ihres Kindes liegen.
Deshalb kontrollieren Sie immer den richtigen Verlauf der Gurte (unterer Gurt auf den Oberschenkeln oder im Beckenbereich / oberer Gurt korrekt über der Schulter).

 

Wir empfehlen generell nur noch Sitzerhöhungen mit Rückenlehne zu verwenden. Der Umstieg auf ein reines Sitzkissen sollte, wenn überhaupt erforderlich, so spät wie möglich erfolgen, z.B. wenn das Kind aufgrund seiner Größe oder Statur nicht mehr in das System mit Lehne reinpasst.

 

  

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