Warnblinklicht bei Linien- und Schulbussen
"Vor mir fährt ein Bus. Kurz vor der Haltestelle schaltete er das Warnblinklicht ein. Was bedeutet das?"
Solange der Bus noch mit eingeschaltetem Warnblinklicht fährt darf er nicht überholt werden. Erst wenn der Bus steht darf mit Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) vorbeigefahren werden.
Dies gilt auch für den Gegenverkehr. Auch er darf einen mit Warnblinklicht auf der anderen Fahrbahnseite haltenden Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit passieren.
(Nachzulesen in der Straßenverkehrsordnung: § 20 Abs. 4)
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 01. März 2009 um 11:28 Uhr


