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Elektroscooter

Beispiel eines Elektro-Scooters

Immer wieder sieht man auf öffentlichen Plätzen, Gehwegen und Straßen kleine Roller. Einige verfügen über einen Sattel und ähneln so einem Mofa, andere wiederum machen optisch eher den Eindruck eines Kinderrollers.
Angetrieben werden diese Fahrzeuge durch einen Elektromotor und erreichen im Regelfall eine höhere Geschwindigkeit wie 6 km/h. Entscheidend ist hier, wie schnell das Fahrzeug von seiner Bauart her höchstens fahren kann und nicht wie schnell der Benutzer tatsächlich fährt.

Sobald die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, sind diese Elektro-Scooter nach dem Straßenverkehrsgesetz Kraftfahrzeuge, wie ein Mofa zwar nicht zulassungspflichtig, benötigen aber für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typengenehmigung. Gleichzeitig sind diese Roller versicherungspflichtig und müssen mit einem Versicherungskennzeichen ausgerüstet sein. Aufgrund der meistens mangelnden Bremsleistung sowie der fehlenden Beleuchtung wird die benötigte Betriebserlaubnis jedoch oftmals nicht erteilt; somit können die Scooter auch nicht versichert werden.

Weiterhin muss geprüft werden ob für das jeweilige Fahrzeug eine Prüfbescheinigung oder gar ein Führerschein benötigt wird. Dies hat zur Folge, dass diese E-Scooter nur von Personen geführt werden dürfen, die mindestens 15 Jahre alt sind.

Leider machen viele Verkäufer auf die Rechtslage nicht aufmerksam, Kinder und Jugendliche erwerben ein "Spielzeug" und sind sich über die möglichen Konsequenzen nicht im Klaren.

Höchst-
geschwindigkeit
bis 6 km/h

Höchst-
geschwindigkeit
7 - 20 km/h

Höchst-
geschwindigkeit
7- 25 km/h
Höchst-
geschwindigkeit
26 - 45 km/h

Betriebserlaubnis : Nein

Betriebserlaubnis: Ja

Betriebserlaubnis : Ja
Betriebserlaubnis: Ja
Versicherungsnachweis: Nein Versicherungsnachweis: Ja Versicherungsnachweis: Ja Versicherungsnachweis: Ja
Fahrerlaubnis : Nein

Fahrerlaubnis: Nein aber Prüfbescheinigung

Fahrerlaubnis: Nein aber Prüfbescheinigung

Fahrerlaubnis : Ja
Führerschein Klasse M ( ab 16 Jahre

Helmpflicht: Nein Helmpflicht: Nein Helmpflicht: Ja Helmpflicht: Ja

Und da diese Scooter ( ab 6 km/h) rechtlich wie Mofas behandelt werden, dürfen sie auch nicht auf dem Gehweg fahren; sie müssen die Fahrbahn benutzen. Radwege dürfen nur befahren werden, wenn dies ausdrücklich auch Mofas gestattet ist.