Frage 23
Rückhaltesysteme für behinderte Kinder
müssen gemäß der "Dritten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften" nicht den ECE-Prüfnormen sondern vielmehr dem "Stand der Technik" entsprechen.
Ein Arzt muss bescheinigen, dass ein herkömmliches, nach der ECE Norm 44 (Version 03 oder 04) zugelassenes System für das Kind aufgrund dessen Behinderung nicht geeignet ist.
Diese Bescheinigung darf nicht älter als vier Jahre sein, ist mitzuführen und auf Verlangen den zur Überprüfung berechtigten Personen auszuhändigen.
Dieses Attest ist allerdings nicht erforderlich, wenn das spezielle Kinderrückhaltesystem eine Labelung, wie hier dargestellt, trägt.
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Viele nützliche Infos zur Beförderung von behinderten Kindern finden Sie bei Rehakids.
Für die Überlassung der hier dargestellten Etiketten bedanken wir uns bei Thomashilfen für Behinderte GmbH & Co. Medico AG (www.thomashilfen.de)
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. September 2009 um 14:03 Uhr


