Frage 21
Dürfen Kindersitze auch im Flugzeug benutzt werden?
Nur wenige Modelle haben überhaupt die Zulassung und dann nur für bestimmte Fluggesellschaften:
Einen interessanten Bericht zu diesem Thema finden Sie beim WDR, eine Auflistung der derzeit zugelassenen Systeme gibt es ebenfalls beim WDR
Auf die ab 16.07.2008 geltende neue Rechtlage geht der WDR in einem aktuellen Artikel ein.
Eine Aufstellung der zugelassenen Systeme gibt es ebenfall beim TÜV Rheinland Sollte der Link nicht funktionieren, dann unter www.tuv.com die Registerkarte "TÜVdotCom" auswählen (nicht "Germany" wählen). Danach in der "Search - Maske" die Buchstaben CRS (steht für Child Restraint System / Kinderrückhaltesystem) eingeben.
In jedem Fall sollten Sie sich rechtzeitig mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung setzen.

Plakette
ACHTUNG:
Infolge einer Änderung der Bestimmungen (Rundschreiben des Luftfahrbundesamtes 14/2008 vom 11.07.2008 an alle deutschen Luftfahrunternehmen ist es möglich auch Autokindersitze, die nicht über die o.a. TÜV Plakette verfügen, zu verwenden. Die Systeme müssen allerdings nach bestimmten Normen, darunter auch die ECE 44-03 bzw. 44-04 zugelassen sein.
Die Verwendung im Flugzeug ist weiterhin an verschiedene Bedingungen gekoppelt, beispielsweise muss das System auch im Kraftfahrzeug für die Verwendung mit einem Beckengurt zugelassen sein, wenn es im Flugzeug mit einem Beckengurt genutzt werden soll.
Aufgrund der unterschiedlichen Gurtsysteme, Beschaffenheit der Flugzeugsitze und deren Breite muss unbedingt zuvor die Fluggesellschaft befragt werden.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 23. April 2009 um 13:57 Uhr


