Frage 21
Dürfen Kindersitze auch im Flugzeug benutzt werden?
Die wenigsten Kindersitze haben eine "Flugzeugzulassung".
Ein für den "Flieger" zugelassener Kindersitz trägt dieses Symbol

Plakette
Aber auch wenn Ihr Kindersitz dieses Symbol trägt. sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig mit der jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung setzen.
ACHTUNG:
Infolge einer Änderung der Bestimmungen (Rundschreiben des Luftfahrbundesamtes 14/2008 vom 11.07.2008 an alle deutschen Luftfahrunternehmen ist es möglich auch Autokindersitze, die nicht über die o.a. TÜV Plakette verfügen, zu verwenden. Die Systeme müssen allerdings nach bestimmten Normen, darunter auch die ECE 44-03 bzw. 44-04 zugelassen sein.
Die Verwendung im Flugzeug ist weiterhin an verschiedene Bedingungen gekoppelt, beispielsweise muss das System auch im Kraftfahrzeug für die Verwendung mit einem Beckengurt zugelassen sein, wenn es im Flugzeug mit einem Beckengurt genutzt werden soll.
Aufgrund der unterschiedlichen Gurtsysteme, Beschaffenheit der Flugzeugsitze und deren Breite muss unbedingt zuvor die Fluggesellschaft befragt werden.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 28. Januar 2012 um 19:03 Uhr


