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Frage 19

Was ist von gebrauchten Kindersitzen zu halten? Immer wieder hört man, dass man ältere Systeme nicht mehr verwenden darf.

Die Hinweise in den Bedienungsanleitungen, ein System nur eine bestimmte Zeit lang zu verwenden, sind Empfehlungen der Kindersitzhersteller.

Gesetzlich ist es derzeit nicht verboten, auch ältere Systeme einzusetzen, so lange diese nach den Prüfnormen ECE 44-03 oder 44-04 zugelassen wurden. Es kommt aber immer in erster Linie auf den Zustand des Sitzes an. Sie sollten jedoch keineswegs Systeme einsetzen, deren Vorgeschichte Sie nicht kennen. Oft fehlen bei gebrauchten Kindersitzen auch die Einbauanleitungen, so dass Fehler bei der Nutzung sehr wahrscheinlich werden.

Aktuell gekaufte Modelle entsprechen alle der Prüfnorm ECE 44-04.. Diese ECE-Norm trat im Juni 2005 mit einer 2-jährigen Übergangsfrist in Kraft.

Sie beinhaltet im Wesentlichen jedoch nur für den Hersteller des Systems Änderungen im Zulassungsverfahren - aber keine Veränderungen der eigentlichen Prüfvorschriften, so dass ein nach ECE 44-03 geprüfter Sitz als genauso sicher wie ein nach ECE 44-04 zugelassenes Modell anzusehen ist. Spätestens mit Einführung der  ECE 44-04  haben allerdings viele Hersteller an der Verbesserung des Seitenschutzes gearbeitet. Leider gibt es aber nach wie vor beim gesetzlichen Prüfverfahren keinen "Seitenschutztest". Somit können durchaus Systeme ohne Seitenschutz angeboten werden.