Frage 12
Mein Kind ist noch nicht 150 cm groß und noch keine 12 Jahre alt. Es wiegt aber mehr als 36 kg. Und auf der Sitzerhöhung steht, dass sie nur von 15 - 36 kg zugelassen ist. Was soll ich tun?
Auch wenn die Sitzhersteller das in der Regel nicht in die Anleitung mit aufnehmen. Die gesetzliche "Kindersitzbenutzungspflicht" besteht weiter und zwar bis zu einem Alter von 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße. Dem zufolge müssen diese Systeme in der Gewichtsgruppe 3, also auch von schwereren Kindern benutzt werden. Wenn Ihr Kind also (Höhe / Breite) noch Platz in/auf dem Sitz hat, muss er weiterverwendet werden
Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Das Sitzkissen oder die Rückenlehne haben ja keine eigentliche Haltefunktion, sie dienen dazu, den Fahrzeuggurt kindgerecht zu führen. Die bei einem Unfall entstehende Energie wird von den Fahrzeuggurten aufgenommen und die sind für höhere Gewichte ausgelegt.
vgl. auch www.autokindersitz.at / Bereich "Fragen & Antworten
Im absoluten Ausnahmefall, wenn die Verwendung eines Sitzes aufgrund des Körpergewichts oder der Statur des Kindes nicht möglich ist, kann von der zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahme von der "Sitzbenutzungspflicht" erteilt werden.
Ein Muster einer Ausnahmegenehmigung finden Sie hier:
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 05. Juli 2010 um 13:51 Uhr


